Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818, 1865)
Bitte beachten Sie, dass die Änderung des § 27 der KWK-Ausschreibungsverordnung durch Artikel 20 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726) erst am 21. Oktober 2021 in Kraft tritt. In der Ihnen hier zur Verfügung gestellten aktuellen Version des Gesetzes findet sie deshalb noch keine Berücksichtigung.
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