Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert durch Artikel 88 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3475)
Die Änderungen durch Artikel 6 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726) treten gem. Artikel 25 Abs. 2 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderungen durch Artikel 88 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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