Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 2. April 2002 (BGBl. I S. 1231), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. S. 3138, 3196)
Die Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673). Artikel 4 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
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