logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Körperschaftswaldverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 9. Februar 2007, GVBl. S. 196, zuletzt geändert am 5. Dezember 2017, GVBl. S. 589

  • Vom 9. Februar 2007, GVBl. S. 196, zuletzt geändert am 3. Februar 2015, GVBl. S. 22

  • Vom 9. Februar 2007, GVBl. S. 196, zuletzt geändert am 28. Januar 2013, GVBl. S. 34

  • Weitere 4 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung - KWaldV)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bayern

Vom 9. Februar 2007 (GVBl. S. 196), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 511)

Hinweis der Redaktion:

Änderungen durch § 1 der Verordnung vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 511) treten gemäß § 2 am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.259620

Auf Grund des Art. 19 Abs. 6 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl. S. 313, BayRS 7902-1-L) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen folgende Verordnung:

Erster Teil
Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten

§ 1 Verpflichtung zur Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten

§ 2 Inhalt und Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten

§ 3 Laufzeit und Verbindlichkeit der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten

§ 4 Überprüfung und Erneuerung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten

§ 5 Vollzug der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten,

Zweiter Teil
Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung

§ 6 Aufgaben der Forstbetriebsleitung

§ 7 Aufgaben der Forstbetriebsausführung

§ 8 Wahrnehmung der Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung

§ 9 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch eigenes Personal

§ 10 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch die unteren Forstbehörden

§ 11 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch Sonstige

Dritter Teil
Aufsicht, örtliche Zuständigkeit der Forstbehörden

§ 12 Aufsicht über den Körperschaftswald

§ 13 Örtliche Zuständigkeit

Vierter Teil
Schlussbestimmungen

§ 14 Erweiterter räumlicher Geltungsbereich

§ 15 Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3)

Anlage 2 (zu § 10)

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2023 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück