Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 2652, 2717)
Die Änderungen durch Artikel 47 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652, 2717) treten gem. Artikel 60 Abs. 7 am 1. Januar 2024 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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