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Vorschrift Jagdzeitenverordnung

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  • Vom 14. November 2008 (GVOBl. M-V S. 445), zuletzt geändert am 31. März 2020 (GVOBl. M-V S. 126)

  • Vom 14. November 2008 (GVOBl. M-V S. 445), zuletzt geändert am 2. Dezember 2018 (GVOBl. M-V 2019 S. 34, ber. S. 78)

  • Vom 14. November 2008 (GVOBl. M-V S. 445), zuletzt geändert am 2. Dezember 2018 (GVOBl. M-V 2019 S. 34)

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Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 14. November 2008 (GVOBl. M-V S. 445), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (GVOBl. M-V S. 470)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.375504

Aufgrund des § 22 Abs. 4 und des § 42 Abs. 1 Nr. 3,4, 5 und 6 sowie Abs. 2 des Landesjagdgesetzes vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Juli 2005 (GVOBl. M-V S. 326) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nach Anhörung des Jagdbeirates der obersten Jagdbehörde:

§ 1 Ausnahmen von der Jagdzeitenverordnung des Bundes

§ 2 Aufhebung der Jagdzeit

§ 2a Ausnahmen aus besonderen Gründen

§ 3 Bejagungsverbote

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Anlage 21

Anlage 22

Anlage 23

Anlage 24

Anlage 25

Anlage 26

Anlage 27

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