Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 310)
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
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