Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert am 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1188)
Die Änderungen durch Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2019 (BGBl. I S. 1666, geänd. durch G v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2615) treten gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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