Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 353 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2021/1962 DER KOMMISSION vom 12. August 2021 (ABl. L 400 S. 16), zuletzt berichtigt durch Berichtigung der ELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) (EU) 2020/217 DER KOMMISSION vom 4. Oktober 2019 zur Änderung der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung (ABl. L 440 S. 11)
Die Änderungen des Anhangs VI durch Artikel 1 der Verordnung 2020/1182 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2020 zur Änderung des Anhangs VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ABl. L 261 S. 2) treten gem. Artikel 2 derselben Vorschrift am 31. August 2020 in Kraft, Geltungsbeginn 1. März 2022 und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden.
Die Änderungen des Anhangs VI durch Artikel 1 der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/849 DER KOMMISSION vom 11. März 2021 zur Änderung des Anhangs VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ABl. L 188 S. 27) tritt gemäß Artikel 2 derselben Verordnung am 29. Mai 2021 in Kraft, Geltungsbeginn 17. Dezember 2022 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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