Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 29. November 2011 (GVBl. II Nr. 77), zuletzt geändert am 8. Oktober 2020 (GVBl. II Nr. 96 S. 1, 2)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordnet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
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