Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1737)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1245) treten gemäß Artikel 20 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 8 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325, 1351) treten gemäß Artikel 12 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 4 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353, 1360) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Februar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1737) treten gemäß Artikel 12 Absatz 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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