Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138)
Die Änderungen der §§ 11, 14-15, 20, 27a, 39j, 57-59, 85, 100 Abs. 2 und Anlage 2 durch Artikel 5 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 723) treten am 21. Oktober 2021 in Kraft und sind textlich noch nicht umgesetzt wurden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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