logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), zuletzt geändert am 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1070, 1071)

  • Vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), zuletzt geändert am 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726)

  • Vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), zuletzt geändert am 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102, 3118)

  • Weitere 11 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung - EEAV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3187)

Hinweis der Redaktion:

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der §§ 1 und 7 der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung durch Artikel 17 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726) erst am 21. Oktober 2021 in Kraft treten. In der Ihnen hier zur Verfügung gestellten aktuellen Version des Gesetzes finden sie deshalb noch keine Berücksichtigung.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.570069

Auf Grund des § 64 Absatz 3 Nummer 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl, I S. 2074) in Verbindung mit § 11 Nummer 1 bis 3 der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101) verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Abschnitt 1
Ausführung des EEG-Ausgleichsmechanismus

§ 1 Vermarktung an Spotmärkten

§ 2 Transparenz der Vermarktungstätigkeiten

§ 3 Transparenz der Einnahmen und Ausgaben

§ 4 Mitteilungspflichten

§ 5 Gesonderte Buchführung und Rechnungslegung sowie Führung gesonderter Bankkonten

§ 6 Einnahmen und Ausgaben im Sinne der EEG-Umlage

§ 7 Anreize zur bestmöglichen Vermarktung

§ 8 Preislimitierung in Ausnahmefällen

§ 9 Übergangsregelung

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2018 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück