Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 29. Dezember 2005 (GVOBl. M-V 2006 S. 13), zuletzt geändert am 20. März 2020 (GVOBl. M-V S. 94, 95)
Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98) verordnet die Landesregierung:
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