Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087, 1093)
Die Änderung des § 3 Nr. 20 durch Artikel 12 des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 1009) tritt gem. Artikel 17 Abs. 8 derselben Vorschrift am 26. Mai 2022 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: