Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846, 853)
Die Änderung durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846, 853) tritt gem. Artikel 6 Abs. 1 am 1. November 2019 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 770) tritt gem. Artikel 3 Abs. 3 am 27. November 2019 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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