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Vorschrift Bundesfernstraßenmautgesetz

Altfassung

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  • Vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 56)

  • Vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 35 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2757)

  • Vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2237)

  • Weitere 12 Fassungen…

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Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528, 1529)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.521096

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2 Mautschuldner

§ 3 Mautsätze und Mautberechnung

§ 3a Knotenpunkte

§ 4 Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 4a Europäischer elektronischer Mautdienst

§ 4b Bundesamt für Güterverkehr

§ 4c Zulassungsverfahren

§ 4d Prüfvereinbarung und Prüfverfahren

§ 4e Beschränkte Zulassung und Pilotbetrieb

§ 4f Zulassung von Anbietern

§ 4g Überwachung

§ 4h Rechtsverordnungen zu Prüfvereinbarung und Zulassungsvertrag

§ 4i Rechtsverordnungen zu Gebietsvorgaben

§ 4j Nutzerlisten

§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6 Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7 Kontrolle

§ 8 Nachträgliche Mauterhebung

§ 8a Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland

§ 9 Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10 Bußgeldvorschriften

§ 11 Mautaufkommen

§ 12 Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13 (aufgehoben)

§ 13a Übergangsregelungen

§ 14 Alt-Sachverhalte

§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 3)
Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 2 (zu§ 14 Absatz 1)
Mautsätze im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum Ablauf des 31. August 2007

Anlage 3 (zu §14 Absatz 2)
Mautsätze im Zeitraum vom 1. September 2007 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008

Anlage 4 (zu § 14 Absatz 3)
Mautsätze im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014

Anlage 5 (zu § 14 Absatz 4)
Mautsätze im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Ablauf des 30. September 2015

Anlage 6 (zu § 14 Absatz 5)
Mautsätze im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018

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