Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1968)
Änderungen durch Artikel 1 Nummer 4, 6 und 12 des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) treten gem. Artikel 7 Abs. 2 desselben Gesetzes am 1. Dezember 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Änderungen durch Artikel 11 des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1968) treten gem. Artikel 61 Abs. 1 desselben Gesetzes am 1. Dezember 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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