Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 134)
Auf Grund des § 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 735, 2006 S. 42), das durch Gesetz vom 3. Februar 2010 (GVBl. S. 38) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
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