logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Beschluss zur Festlegung der Kriterien des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 2. Mai 2018 (ABl. L 114 S. 22), geändert durch Artikel 7 des BESCHLUSSES (EU) 2023/693 DER KOMMISSION vom 27. März 2023 (ABl. L 91 S. 11)

  • Vom 2. Mai 2018, ABl. L 114 S. 22

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

BESCHLUSS (EU) 2018/680 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2018 zur Festlegung der Kriterien des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste ((EU) 2018/680)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 2. Mai 2018 (ABl. L 114 S. 22, ber. 2023 ABl. L 92 S. 26), geändert durch Artikel 7 des BESCHLUSSES (EU) 2023/693 DER KOMMISSION vom 27. März 2023 (ABl. L 91 S. 11)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1207151

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

ANHANG
EU-UMWELTZEICHENKRITERIEN UND BEURTEILUNGS- UND PRÜFUNGSANFORDERUNGEN FÜR DIE PRODUKTGRUPPE „GEBÄUDEREINIGUNGSDIENSTLEISTUNGEN“
RAHMENBESTIMMUNGEN

KRITERIEN

BEURTEILUNG UND PRÜFUNG

OBLIGATORISCHE KRITERIEN

Kriterium M1 — Nutzung von Reinigungsmitteln mit geringen Umweltauswirkungen

Kriterium M2 — Dosierung der Reinigungsmittel

Kriterium M3 — Nutzung von Mikrofaserprodukten

Kriterium M4 — Schulung des Personals

Kriterium M5 — Grundlagen eines Umweltmanagementsystems

Kriterium M6 — Sortieren fester Abfälle in den Objekten des Antragstellers

Kriterium M7 — Für das EU-Umweltzeichen vorgeschriebene Angaben

FAKULTATIVE KRITERIEN

Kriterium O1 — Hohe Nutzung von Reinigungsmitteln mit geringen Umweltauswirkungen (bis 3 Punkte)

Kriterium O2 — Verwendung von konzentrierten, unverdünnten Reinigungsmitteln (bis 3 Punkte)

Kriterium O3 — Hohe Nutzung von Mikrofaserprodukten (bis 3 Punkte)

Kriterium O4 — Nutzung von Reinigungszubehör mit geringen Umweltauswirkungen (bis 4 Punkte)

Kriterium O5 - Energieeffizienz bei Staubsaugern (3 Punkte)

Kriterium O6 — EMAS-Registrierung oder Zertifizierung des Dienstleisters nach ISO 14001 (bis 5 Punkte)

Kriterium O7 — Management fester Abfälle an den Einsatzorten (2 Punkte)

Kriterium O8 — Qualität der Dienstleistung (bis 3 Punkte)

Kriterium O9 — Im Besitz des Antragstellers befindliche oder von ihm geleaste Fahrzeugflotte (bis 5 Punkte)

Kriterium O10 — Effizienz der im Besitz des Antragstellers befindlichen oder geleasten Waschmaschinen (bis 4 Punkte)

Kriterium O11 — Mit Umweltzeichen ausgezeichnete Dienstleistungen und andere Produkte mit Umweltzeichen (bis 5 Punkte)

Kriterium O12 — An den Kunden gelieferte Verbrauchsgüter und elektrische Händetrockner (bis 3 Punkte)

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2023 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück