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Vorschrift Berliner Landesfischereiordnung

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  • Vom 12. Dezember 2001, GVBl. S. 700, zuletzt geändert am 11. Juli 2006, GVBl. S. 819

  • Vom 12. Dezember 2001, GVBl. S. 700, geändert am 4. März 2005, GVBl. S. 125

  • Vom 12. Dezember 2001, GVBl. S. 700

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Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Berlin

Vom 12. Dezember 2001, GVBl. S. 700, zuletzt geändert am 25. September 2012, GVBl. S. 343

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.37883

Auf Grund des § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8 bis 14, 16, 17, 19, 20,22 bis 24 und Absatz 2 Nr. 1, 4 und Nr. 5 des Berliner Landesfischereigesetzes vom 19. Juni 1995 (GVBl. S. 358) wird verordnet:

ABSCHNITT 1
Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

ABSCHNITT 2
Hege, Fischbesatzmaßnahmen, Fischkrankheiten, Fischsterben, Führung von Statistiken

§ 2 Hegemaßnahmen

§ 3 Heimische Fische, Einsatzbeschränkungen, Fischbesatzanzeige

§ 4 Schutz des Erbgutes von Fischen

§ 5 Anlandungsverpflichtung

§ 6 Fischkrankheiten, Fischsterben

§ 7 Fang- und Besatzstatistik und deren Meldung

ABSCHNITT 3
Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Zurücksetzen

§ 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen

§ 8a Ausübung der Aalfischerei

§ 9 Zurücksetzen von Fischen

ABSCHNITT 4
Schutz des Fischlaichs

§ 10 Schutz von Fischlaichplätzen, Fischlaich, Fischbrut und Winterlagern

§ 11 Einlassen von Wassergeflügel

ABSCHNITT 5
Gewässerschutz, Tierschutz beim Fischfang, Hälterung, Transport

§ 12 Fischfang mit Ködern

§ 13 Handhabung und Kontrolle von Fischfanggeräten

§ 14 Hälterung und Transport von Fischen

ABSCHNITT 6
Beschaffenheit der Fischereigeräte, zeitliche Verwendung

§ 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang

§ 16 Ständige Fischereivorrichtungen, Reusen, Hamen und gezogene Netze

§ 17 Senk- und Planktonnetze

§ 18 Angelfischerei

ABSCHNITT 7
Ordnung des Fischfangs

§ 19 Vermeidung gegenseitiger Störungen und Verhalten beim Fischfang

§ 20 Fischerei mit stehenden Fanggeräten

§ 21 Fischereiausübung mit gezogenen Fanggeräten

§ 22 Kennzeichnung von Fischfanggeräten und Fischbehältern

ABSCHNITT 8
Angelveranstaltungen

§ 23 Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen

ABSCHNITT 9
Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität in Gewässern zu fischereiwirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zwecken

§ 24 Zulassungspflicht

§ 25 Zulassungsvoraussetzungen für den Elektrofischfang

§ 26 Zulassungsvoraussetzungen für ortsveränderliche Elektrofischscheuchanlagen

§ 27 Aufsichtspflicht, Betrieb der Elektroanlagen

§ 28 Ausweisungspflicht

§ 29 Fangnachweis

ABSCHNITT 10
Unterhaltung und Ausbau von Gewässern und Errichtung von Anlagen in und an Gewässern

§ 30 Schutz der Fischerei bei Ausbau und Unterhaltung von Gewässern

§ 31 Schutz der Fische vor dem Eindringen in Anlagen zur Wasserentnahme

ABSCHNITT 11
Angelkarten und Verfahren ihrer Erteilung

§ 32 Muster der Angelkarte

§ 33 Registrierung der Angelkarten

§ 34 Nachweisung über die Ausgabe der Angelkarten

§ 35 (aufgehoben)

ABSCHNITT 12
Datenschutz

§ 36 Zweck von Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten der Angelkarte

§ 37 (aufgehoben)

§ 38 Datensicherung

§ 39 Datenlöschung

ABSCHNITT 13
Ausweise und Kennzeichen der Fischereiaufsicht

§ 40 Dienstabzeichen, Dienstausweis der Fischereiaufseher

ABSCHNITT 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Ordnungswidrigkeiten

ABSCHNITT 15
Inkrafttreten

§ 42 Inkrafttreten

Anlage 1 zu § 8 Abs. 1

Anlage 2 zu § 8 Abs. 4

Anlage 3 zu § 32 Abs. 1

Anlage 4 zu § 34 Abs. 1

Anlage 5 zu § 40 Abs. 1

Anlage 6 zu § 40 Abs. 1

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