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Vorschrift AVV Freigabe von Zwischenfrüchten und Untersaaten für eine Futternutzung

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Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes nach § 31 Abs. 4 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690) zur Freigabe von Zwischenfrüchten und Untersaaten für eine Futternutzung, die im Rahmen der Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) als ökologische Vorrangflächen mit dem Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2018 bzw. des Modifikationsantrages 2018 angemeldet wurden

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 28. September 2018, ThürStAnz. S. 1369

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1211568

In o. g. Angelegenheit erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende Allgemeinverfügung

Regelung

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