logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung

Altfassung

  • Zurück zur aktuellen Fassung vom Stand vom 29.11.2018
  • Diese Altfassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 1. Juli 1999, BGBl. I S. 1525, zuletzt geändert am 29. November 2018, BGBl. I S. 2034, 2199

  • Vom 1. Juli 1999, BGBl. I S. 1525, zuletzt geändert am 27. Juni 2017, BGBl. I S. 1966, 2065 (Änderung vom 27. Juni 2016 textlich noch nicht umgesetzt, da Inkrafttreten am 31. Dezember 2018)

  • Vom 1. Juli 1999, BGBl. I S. 1525, zuletzt geändert am 26. Juli 2016, BGBl. I S. 1843, 1846

  • Weitere 2 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung - AtZüV)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. Juli 1999, BGBl. I S. 1525, zuletzt geändert am 8. Juli 2016, BGBl. I S. 1594, 1603

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.11774

Auf Grund des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und 11 und des § 12b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1, jeweils in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), von denen § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830) neugefaßt und durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 694) geändert, § 12b Abs. 2 durch Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830) eingefügt und § 54 Abs. 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 694) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung

§ 3 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

§ 6 Verfahren

§ 7 Abschluß der Zuverlässigkeitsüberprüfung

§ 8 Geltungsdauer; Wiederholungsüberprüfung

§ 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme

§ 10 (aufgehoben)

§ 11 (aufgehoben)

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2018 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück