Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757)
Bitte beachten sie, dass nachstehende Änderungen des Arzneimittelgesetzes noch nicht in Kraft getreten sind. In der Ihnen hier zur Verfügung gestellten aktuellen Version des Gesetzes finden sie deshalb noch keine Berücksichtigung.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Änderungen des § 64 Absatz 3g Satz 2 durch Artikel 1 Nr. 8 lit. d) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2623) sowie durch Artikel 1 Nr. 14 lit. b) Doppelbuchstabe bb) Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3048) nicht umsetzbar sind und sinngemäß konsolidiert wurden.
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