Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. Oktober 2007, BGBl. I S. 2529, zuletzt geändert am 17. Juli 2017, BGBl. I S. 2503, 2507
Die Änderungen durch Artikel 5 Nummer 1 und 2 (= Änderung der Anreizregulierungsverordnung) des Netzentgeltmodernisierungsgesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2503, 2507) wurden noch nicht berücksichtigt. Artikel 5 Nummer 1 und 2 (= Änderung der Anreizregulierungsverordnung) treten am 1. Januar 2019 in Kraft, BGBl. I S. 2503, 2507.
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