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Vorschrift Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

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  • Vom 22. November 2016 (MBl. NRW. S. 809), geändert durch Änderung vom 31. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 1110)

  • Vom 22. November 2016 (MBl. NRW. S. 809)

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Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 22. November 2016 (MBl. NRW. S. 809), geändert durch Bekanntmachung vom 30. Dezember 2024 (MBl. NRW. S. 1213)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.991481

1 Rechtliche Grundlagen

1.1 Einrichtung der Landessammelstelle

1.2 Betrieb der Landessammelstelle

1.3 Ablieferungspflicht, Ablieferungspflichtige

1.4 Übernahme radioaktiver Abfälle

1.5 Eigentumsübergang

1.6 Möglichkeit der Pflichtenübertragung

1.7 Abführung radioaktiver Abfälle

2 Allgemeine Bedingungen

2.1 Anmeldungen zur Ablieferung radioaktiver Abfälle

2.2 Beförderung der Abfallgebinde

2.2.1 Allgemeines

2.2.2 Beförderung durch den Abholdienst

2.2.3 Beförderung durch den Ablieferungspflichtigen

2.2.4 Beförderung durch Dritte

2.3 Übernahme der Abfallgebinde

2.4 Kostenregelung

2.5 Schadensersatz

3 Technische Bedingungen

3.1 Sammlung, Sortierung und Erfassung radioaktiver Abfälle

3.2 Abfallsorten

3.2.1 Sorte 1: Fest/nicht brennbar

3.2.2 Sorte 2: Fest/brennbar

3.2.3 Sorte 3: Sonderabfälle

3.2.4 Sorte 4: Flüssig/nicht brennbar

3.2.5 Sorte 5: Flüssig/brennbar

3.2.6 Sorte 6: Faul- und gärfähig

3.2.7 Sorte 7: Szintillatorabfälle

3.3 Aktivität, Ortsdosisleistung und Oberflächenkontamination in und an Abfallbehältern

3.3.1 Aktivität der Abfallprodukte

3.3.2 Ortsdosisleistung

3.3.3 Oberflächenkontamination

3.4 Radioaktive Abfälle, die einer besonderen Behandlung bedürfen (Sonderabfälle)

3.5 Verpackung der radioaktiven Abfälle

3.6 Verpackungsvorschriften

3.7 Kennzeichnung der Abfallbehälter und Teilpackungen für die Ablieferung

4 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2
Kostenordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Anlage 3
Abfallbehälter der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Anlage 4
Bezeichnung des Abfalls

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