Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2348), zuletzt geändert durch Artikel 14a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 405)
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.