Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470)
Das Landeswassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
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