Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 21. Februar 2005, GVOBl. M-V S. 70, geändert am 19. Oktober 2012, GVOBl. M-V S. 479
Aufgrund des § 114 Abs. 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 25. März 1998 (GVOBI. M-V S. 335), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Mai 2004 (GVOBI. M-V S. 178) geändert worden ist, und des § 2 Abs. 1 und 2 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBI. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. März 2004 (GVOBI. M-V S. 74) geändert worden ist, verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: