Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002, BGBl. I S. 3654, zuletzt geändert am 29. März 2017, BGBl. I S. 626, 638
Auf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung vom 6. September 2002 (BGBl. I S. 3508) wird nachstehend der Wortlaut der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung in der seit dem 11. September 2002 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund
zu 1. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591),
zu 2. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591),
zu 3. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490).
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