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Vorschrift Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen

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  • Vom 25. November 2015, BGBl. II S. 1481

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Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. November 2015 (BGBl. II S. 1481), geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1369)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.896725

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Vorspann

Artikel 1 Ziel

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Verhältnis zu völkerrechtlichen Übereinkünften und anderen internationalen Regelungen

Artikel 5 Ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile

Artikel 6 Zugang zu genetischen Ressourcen

Artikel 7 Zugang zu sich auf genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen

Artikel 8 Besondere Erwägungen

Artikel 9 Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung

Artikel 10 Globaler multilateraler Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile

Artikel 11 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Artikel 12 Sich auf genetische Ressourcen beziehendes traditionelles Wissen

Artikel 13 Nationale Anlaufstellen und zuständige nationale Behörden

Artikel 14 Die Informationsstelle für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile (Access and Benefit-sharing Clearing-House) sowie Informationsaustausch

Artikel 15 Einhaltung der innerstaatlichen Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile

Artikel 16 Einhaltung der innerstaatlichen Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile in Bezug auf sich auf genetische Ressourcen beziehendes traditionelles Wissen

Artikel 17 Überwachung der Nutzung genetischer Ressourcen

Artikel 18 Einhaltung einvernehmlich festgelegter Bedingungen

Artikel 19 Mustervertragsklauseln

Artikel 20 Verhaltensregeln, Leitlinien und bewährte Verfahren und/oder Normen

Artikel 21 Bewusstseinsschärfung

Artikel 22 Kapazität

Artikel 23 Weitergabe von Technologie, Zusammenarbeit und Kooperation

Artikel 24 Nichtvertragsparteien

Artikel 25 Finanzierungsmechanismus und finanzielle Mittel

Artikel 26 Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient

Artikel 27 Nebenorgane

Artikel 28 Sekretariat

Artikel 29 Überwachung und Berichterstattung

Artikel 30 Verfahren und Mechanismen zur Förderung der Einhaltung dieses Protokolls

Artikel 31 Bewertung und Überprüfung

Artikel 32 Unterzeichnung

Artikel 33 Inkrafttreten

Artikel 34 Vorbehalte

Artikel 35 Rücktritt

Artikel 36 Verbindliche Wortlaute

Anlage Finanzielle und nicht finanzielle Vorteile

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