Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 13. Dezember 2004 (GVBl. S. 454), zuletzt gendert am 18. Oktober 2019 (GVBl. I S. 306)
Aufgrund des 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt gendert durch Gesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), in Verbindung mit 1 der Verordnung zur bertragung von Ermchtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 3. Dezember 1981 (GVBl. I S. 424), gendert durch Gesetz vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232), wird verordnet:
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