Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 16. Dezember 2004, BGBl. I S. 3508, zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1363)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG (ABl. EU Nr. L 143 S. 87) in deutsches Recht.
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und c, des § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c sowie Abs. 5 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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