Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 20. April 2015, GVBl. LSA S. 167, gendert durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (GVBl. LSA S. 443)
Aufgrund von 94 Abs. 1 Nr. 3 und 89 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Gesetzes ber die ffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 (GVBl. LSA 2014, 182, 380), gendert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 340), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 2 des Beschlusses, der Landesregierung ber den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt gendert durch Beschluss der Landesregierung vom 14. Oktober 2014 (GVBl. LSA S. 511), wird fr das Land Sachsen-Anhalt verordnet:
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