Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 13. Januar 2015, MBl. NRW 2015 S. 104
*1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABI. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABI. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
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