Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bayern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619, 620)
Änderung durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373) tritt gem. Artikel 14 Absatz 2 am 1. Februar 2024 außer Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch § 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605, 612) treten gemäß § 19 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2025 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.