Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2024 (GBl. 2024 Nr. 85)
Der Landtag hat am 12. November 2014 das folgende Gesetz beschlossen:
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