Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 9. Oktober 2014, AllMBl. S. 475 - Az.: F6-0410.1-1/182 -
Auf Grund des § 3 Abs. 7 der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen technischen und höheren Forstdienst (ZAPOgtF/hF) vom 2. Juli 2010 (GVBl S. 380, BayRS 2038-3-7-15-L) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
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