Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2014 (GMBl 2014, S. 594)
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit vom 24. März 2014 – IIIb 3 – 35650 – sowie die Aufhebung und Änderung von Technischen Regeln bekannt:
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