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Vorschrift Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

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  • Vom 18. Dezember 2013, ABl. Nr. 5 S. 183, geändert am 29. November 2017, ABl. S. 3

  • Vom 18. Dezember 2013, ABl. Nr. 5 S. 183

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Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 2. Januar 2018, ABl. S. 8

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.649429

1 Allgemeines

2 Selbstüberwachung von Kanalisationsnetzen

3 Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen

4 Überwachung sonstiger Abwasseranlagen

5 Schlussbestimmungen

Anlage 1.1
Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen
(ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)

Anlage 1.2
Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Niederschlagswasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen
(ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)

Anlage 2.1
Mindestumfang der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 75 BbgWG

Anlage 2.2
Mindestumfang der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 75 BbgWG

Anlage 2.3
Mindestumfang der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 75 BbgWG

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