Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bremen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2012, Brem.GBl. S. 103, zuletzt geändert am 1. Dezember 2015, Brem.GBl. S. 520
Aufgrund des Artikels 3 des Ortsgesetzes vom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 18) wird nachstehend der Wortlaut des Entwässerungsortsgesetzes in der seit dem 1. März 2012 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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