Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 28. Juli 1997, GBl. S. 340, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013, GBl. S. 389, 440
Auf Grund von § 14a des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 1. Juli 1988 (GBl. S. 269), eingefügt durch Gesetz vom 13. November 1995 (GBl. S. 773), wird verordnet:
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