Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 8. September 2013, GVBl. S. 586, zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 27. Juni 2022 (GVBl. S. 98)
Auf Grund von
erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:
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