Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juni 2024 (GVBl. LSA S. 150)
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung vom 26. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 356, 438) wird nachstehend der Wortlaut der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 1. September 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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