Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 50)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. EG 2000 Nr. L 12 S. 16), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1).
Auf Grund des
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