Landesverordnung zur Bestimmung der zustndigen Behrde und zur bertragung von Ermchtigungen nach dem Pflanzenschutzgesetz (Pflanzenschutzzustndigkeitslandesverordnung - PflSchZustLVO M-V)
1. des 14 Absatz 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. Mrz 2005 (GVOBl. M-V S. 98), das durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615, 618) gendert worden ist, in Verbindung mit 59 Absatz 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) und
2. des 6 Absatz 3 Satz 2, des 9 Absatz 7 Satz 2, des 10 Satz 3, des 14 Absatz 4 Satz 2, des 16 Absatz 5 Satz 3, des 24 Absatz 1 Satz 3 und des 29 Absatz 2 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.