Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 2. Mai 2013 (ABl. EU L 122 S. 1), zuletzt geändert am 12. März 2019 (ABl. L 177 S. 63)
Änderung durch Art. 1 Verordnung (EU) 2019/1123 vom 12. März 2019 tritt gem. Art. 2 am 22. Juli 2019 in Kraft, Geltungsbeginn mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission über das Inkrafttreten der Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls im Amtsblatt der Europäischen Union und daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.