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Vorschrift Mess- und Eichgesetz

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  • Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2024 (BGBl. 2023 I Nr. 26)

  • Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1663)

  • Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1678)

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Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.608751

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4 Verordnungsermächtigungen

§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6 Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7 Vermutungswirkung

§ 8 Konformitätserklärung

§ 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18 Vergabe von Kennnummern

§ 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 21a Akkreditierte interne Stelle

§ 22 Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23 Pflichten des Hersteller

§ 24 Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25 Pflichten des Einführers

§ 26 Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30 Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32 (weggefallen)

§ 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34 Vermutungswirkung

§ 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37 Eichung und Eichfrist

§ 38 Verspätete Eichungen

§ 39 Befundprüfung

§ 40 Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41 Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43 Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46 Regelermittlungsausschuss

§ 47 Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49 Marktüberwachungskonzept

§ 50 Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 50a Formale Nichtkonformität

§ 50b Risiko durch konforme Messgeräte

§ 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten

§ 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60 Bußgeldvorschriften

§ 61 Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62 Übergangsvorschriften

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