Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Berlin
Vom 29. Mai 2013, GVBl. S. 140, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1166)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 21 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (zu § 22 des Bundesnaturschutzgesetzes)
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