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Vorschrift Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

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  • Vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011), zuletzt geändert am 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873, 2875)

  • Vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1358)

  • Vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771, 2772)

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Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225)

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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen

§ 2 Zulassungsverfahren und Koordinierung

§ 3 Antragsunterlagen und Entscheidungsfrist

§ 4 Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

§ 5 Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

§ 6 Notwendige Vorgaben in der Erlaubnis und der Genehmigung

§ 7 Besondere Pflichten des Inhabers einer Erlaubnis oder einer Genehmigung

§ 8 Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

§ 9 Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

§ 10 Unterrichtung durch die Länder

Abschnitt 3
Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

§ 11 Anwendungsbereich

§ 12 Berechnung der Frachten bei Vermischung

§ 13 Zusätzliche Parameter

§ 14 Mess- und Überwachungsanforderungen

§ 15 Berichtspflichten, Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschrift

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Übergangsvorschrift

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